- Mehrwertsteuer-Nummer
- Risikobeurteilung bei Kleinstunternehmen
- Der Bundesrat prüft eine ökologische Steuerreform
Was geschieht mit der Mehrwertsteuer-Nummer eines verstorbenen Einzelunternehmers?
Mit dem Hinschied des Inhabers eines Einzelunternehmens endet zeitgleich auch dessen MWST-Pflicht. Es kommt zur Steuernachfolge auf die Erben und in der Folge ist für die Vorgänge ab dem Todestag die Erbengemeinschaft (einfache Gesellschaft) Steuersubjekt für die Mehrwertsteuer. Das würde bedeuten, dass die Erben – sofern aus dem Nachlass weiterhin MWST-relevante Leistungen erbracht werden – umgehend eine eigene MWST-Nummer beantragen und verwenden müssten. Dass dies unrealistisch ist, liegt auf der Hand.
In der Praxis führt die ESTV deshalb die MWST-Nummer der Einzelunternehmung während einem halben bis ca. einem ganzen Jahr weiter und ändert nur den Namen auf die Erbengemeinschaft.
Für betroffene Erben(gemeinschaften) bedeutet dies, dass sie der ESTV in einem ersten Schritt lediglich eine Namensänderung melden können. Die Löschung der MWST-Nummer der Einzelfirma kann zu einem späteren Zeitpunkt geordnet veranlasst werden.
Risikobeurteilung bei Kleinstunternehmen
Um was geht’s?
Seit Inkrafttreten der Bestimmungen des neuen Gesellschaftsrechts auf den 1. Januar 2008 muss sich jedes Unternehmen in der Form der juristischen Person – unabhängig von seiner Grösse – im Anhang der Jahresrechnung im Rahmen der Risikobeurteilung (Art. 663b Ziffer 12 OR) zu seinem Risikomanagement äussern. Damit der Verwaltungsrat eine solche Beurteilung vornehmen kann, hat er sich periodisch die möglichen Risiken seines Unternehmens vor Augen zu halten, diese zu bewerten und systematisch zu beurteilen. Die Risikobeurteilung muss schriftlich festgehalten werden.
Chance zur Risikominimierung
Manch einer wird denken: Ein weiterer administrativer Aufwand, der die Kleinunternehmer belastet. Die Risikobeurteilung ist jedoch als Chance anzusehen, sich mit den Risiken auseinanderzusetzen und auch richtig zu Handeln. Eine systematische Erfassung und periodische Auseinandersetzung mit den Risiken wird für viele Firmen zur Erfolgsposition.
Praktische Umsetzung
Jeder Unternehmer hat sich sicher schon mit den Risiken in seinem Unternehmen befasst. Nun gilt es diese aufzulisten und zu bearbeiten. Mit möglichst kleinem Aufwand sollten Risiken erfasst, beurteilt, bewertet und geeignete Massnahmen definiert und auch umgesetzt werden. Auf unserer Webside erhalten Sie Zugang zu Checklisten (Excel) mit einer ausgewogenen Anzahl Risiken, verteilt auf die sieben unternehmerischen Kernbereiche: Finanzen, Personal, Interne Prozesse, Informatik, Kunden, Beschaffung und Markt. Die Checkliste hilft Ihnen beim Erfassen und Beurteilen Ihrer Risiken.
Die Revisionsstelle hat zu prüfen, ob eine Risikobeurteilung vorgenommen wird. Daher hat die Risikobeurteilung schriftlich zu erfolgen. Fehlt eine Risikobeurteilung, führt dies zu einer Einschränkung im Revisionsbericht.
Die moser & hörler ag ist gerne bereit, bei der Einführung des Risikomanagements behilflich zu sein und Sie zu unterstützen.
Der Bundesrat prüft eine ökologische Steuerreform
Bern, 01.12.2011 - Der Bundesrat will vertieft überprüfen, wie das Steuersystem umgebaut und mit einer ökologischen Steuerreform unerwünschte Aktivitäten wie Energieverbrauch und Umweltverschmutzung stärker belastet, erwünschte Aktivitäten wie Arbeit und Investitionen dagegen entlastet werden könnten. Die Gesamtheit der Haushalte und Unternehmen soll dabei insgesamt nicht mehr Steuern bezahlen, sondern andere: Der Ertrag aus der ökologischen Steuerreform würde durch Steuer- und Abgabensenkungen kompensiert oder an die Haushalte und die Unternehmen zurückverteilt. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) bis Mitte 2012 verschiedene Varianten einer ökologischen Steuerreform zu prüfen und dem Bundesrat Empfehlungen zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten.
Aus Sicht des Bundesrats könnte die ökologische Steuerreform ein wichtiges Instrument zur Erreichung der Ziele der neuen Energiestrategie 2050 sein. Mit dieser Reform würden Anreize gesetzt, den Energieverbrauch zu reduzieren. Zudem würde die Versorgungssicherheit verbessert.
Heute werden beim individuellen Verbrauch von Energie der Gesellschaft externe Kosten aufgebürdet wie CO2-Emissionen, Umweltverschmutzungen und ungedeckte Unfallrisiken. Diese Kosten sind nicht im Preis der Energieträger enthalten und werden somit beim Verbrauch nicht berücksichtigt. Durch eine ökologische Steuerreform sollen diese externen Kosten der Produktion und des Verbrauchs von Energie internalisiert werden. Durch eine Abgabe könnten jedem Energieträger seine externen Kosten angelastet werden, wodurch für die Konsumenten und Produzenten die richtigen Anreize geschaffen würden.
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
Neben energie- und umweltpolitischen Gründen sprechen auch volkswirtschaftliche Überlegungen für einen Umbau des Steuersystems. Durch eine ökologische Steuerreform können die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft gestärkt werden, indem Anreize für Investitionen in zukunftsträchtige Technologien und für einen Strukturwandel zu einer nachhaltigen, grünen und wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft ausgelöst werden.
Bedingung für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft ist, dass eine ökologische Steuerreform haushaltsneutral und möglichst fiskalquotenneutral umgesetzt würde. Die Rückgabe der Einnahmen einer Energieabgabe hätte hauptsächlich über Steuer- und Abgabensenkungen zu erfolgen. Neben der Veränderung der Steuerstruktur sollte also insgesamt keine Erhöhung der Steuerbelastung für Haushalte und Unternehmen resultieren. Im Idealfall würden diejenigen Steuern gesenkt, welche die stärksten negativen Auswirkungen auf die Arbeits-, Spar-, Investitions- und Standortentscheidungen haben. Dadurch liessen sich positive Wohlfahrts- und Wachstumsgewinne erzielen. Neben der Senkung bzw. der Abschaffung bestehender Steuern und Abgaben soll auch eine anteilmässige Rückverteilung der Erträge an die Bevölkerung und die Unternehmen geprüft werden.
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