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Fiskalvertretung Steuervertretung
Ausländische Unternehmen, welche in der Schweiz Lieferungen erbringen und weltweit einen Umsatz von CHF 100‘000.00 pro Jahr erreichen, werden in der Schweiz neu ab 1. Januar 2018 mehrwertsteuerpflichtig. Dafür müssen sich die ausländischen Unternehmen im schweizerischen Mehrwertsteuer-Register eintragen lassen. Hierfür wird ein Fiskalvertreter benötigt, welcher seinen Sitz in der Schweiz hat.
Wir bieten Ihnen die Fiskalvertretung für Ihr Unternehmen an.
Gerne beraten wir Sie über den Ablauf und die Notwendigkeiten.

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